Staatliche Förderung
Digitalisieren mit Zuschuss —
wir helfen bei der Förderung.
Viele Förderprogramme bezuschussen die Digitalisierung kleiner Unternehmen – je nach Bundesland und Vorhaben. Wir finden mit Ihnen das passende Programm, erstellen ein förderfähiges Angebot und unterstützen Sie beim Antrag.
Was typischerweise gefördert wird
Viele Programme fördern die Einführung einer Software als Projekt: die Software selbst, die Einrichtung und die Schulung Ihres Teams. Was genau zählt, legt das jeweilige Programm fest.
Formtastic für den Förderzeitraum
- Im passenden Tarif für Ihr Team
- Offline-App für Smartphone und Tablet
- Formular-Designer per Drag & Drop
- Automatischer PDF-Versand per E-Mail
Einrichtung, Formulare, Schulung
- Benutzer, Rollen und Rechte, Ihr Logo und Ihre Farben im PDF
- Ihre Protokolle, Checklisten und Berichte als digitale Vorlagen
- Anbindung an Ihr System per Webhook oder Schnittstelle
- Online-Schulung für Büro und Außendienst, mit Kurzanleitung
In drei Schritten zur geförderten Einführung
Wichtig bei fast allen Programmen: erst beantragen, dann beauftragen. Ein Auftrag vor dem Antrag schließt die Förderung meist aus.
Programm finden
Wir klären Ihr Vorhaben und Ihren Standort und finden das passende Förderprogramm.
Angebot & Antrag
Sie erhalten ein förderfähiges Angebot mit fertiger Kostenaufstellung. Beim Antrag unterstützen wir Sie oder ein Fördergeld-Profi, mit dem wir zusammenarbeiten.
Einführung
Sobald der Antrag es erlaubt, beauftragen Sie uns. Dann folgen Einrichtung, Ihre Formulare, Anbindung und Schulung.
Digitalbonus Bayern: bis zu 50 % Zuschuss
Der Freistaat Bayern fördert mit dem Digitalbonus die Digitalisierung kleiner Unternehmen. Hier übernehmen wir die Antragsvorbereitung selbst.
Die Eckdaten
- Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern
- Weniger als 50 Vollzeitstellen, höchstens 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme
- Bis zu 50 % Zuschuss, höchstens 7.500 € (Digitalbonus Standard)
- Ab 4.000 € förderfähigen Ausgaben
Antrag aus einer Hand
- Angebot mit Kostenaufstellung für den Antrag
- Antrag bereiten wir komplett vor, Sie senden ihn per ELSTER ab
- Beauftragung erst nach der Eingangsbestätigung
- Programm läuft bis Ende 2027, solange Mittel da sind
Nicht in Bayern?
Auch andere Bundesländer haben eigene Programme für die Digitalisierung, als Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen. Die Bedingungen unterscheiden sich stark und ändern sich laufend. Wir prüfen mit Ihnen, was für Ihren Betrieb in Frage kommt. Auf Wunsch übernimmt ein Fördergeld-Profi, mit dem wir zusammenarbeiten, die Beantragung – mit Geld-zurück-Garantie: Wird Ihr Antrag nicht bewilligt, erstattet er 100 % des geleisteten Betrags.
Förderung: kurz erklärt
Weitere Fragen beantworten wir persönlich.
Gibt es eine Förderung in meinem Bundesland?
Das hängt von Bundesland, Unternehmensgröße und Vorhaben ab, und die Programme ändern sich laufend. Schreiben Sie uns, wir prüfen das für Sie.
Was wird gefördert?
Meist die Software für einen begrenzten Zeitraum, die Einrichtung und die Schulung – also die Einführung als Projekt. Hardware wie Smartphones oder Tablets wird in der Regel nicht gefördert. Formtastic läuft auf den Geräten, die Ihr Team schon nutzt.
Wann darf ich Formtastic beauftragen?
Erst nach dem Antrag. Bei den meisten Programmen gilt ein Auftrag vorher, auch mündlich, als vorzeitiger Beginn – dann gibt es keine Förderung. Beim Digitalbonus Bayern dürfen Sie nach der Eingangsbestätigung beginnen, bis zur Bewilligung auf eigenes Risiko.
Wer stellt den Antrag?
Antragsteller ist immer Ihr Unternehmen. Beim Digitalbonus Bayern bereiten wir den Antrag komplett für Sie vor, Sie senden ihn über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto ab. Bei anderen Programmen übernimmt auf Wunsch ein Fördergeld-Profi die Beantragung, mit Geld-zurück-Garantie.
Wer kann den Digitalbonus Bayern beantragen?
Kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, weniger als 50 Vollzeitstellen und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Freiberufler sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Zuschuss beim Digitalbonus Bayern?
Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, beim Digitalbonus Standard höchstens 7.500 €. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 € betragen. Beispiel: Bei 6.000 € förderfähigen Ausgaben erhalten Sie bis zu 3.000 € Zuschuss. Lizenzkosten zählen für höchstens 18 Monate.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
In der Regel erst nach Abschluss des Projekts, wenn Sie den Nachweis bei der Förderstelle eingereicht haben – beim Digitalbonus Bayern mit der Projektmitteilung. Die Rechnungen bezahlen Sie also zunächst selbst.
Wie lange gibt es den Digitalbonus Bayern noch?
Die Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2027. Gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Was passiert nach dem Förderzeitraum?
Sie können Formtastic zu den regulären Konditionen weiter nutzen, eine Pflicht dazu gibt es nicht.
Digitalisieren mit Zuschuss. Wir zeigen Ihnen, wie.
Im Gespräch prüfen wir, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, und erstellen Ihnen ein förderfähiges Angebot.
★★★★★ Bereits über 50 Unternehmen nutzen Formtastic täglich.